22 August 2007

Finanzierungsfragen

Sehr geehrter Leser,

wenn jemand, wie wir Bauörderung von der Stadt Köln beantragt (jaha das geht - die Familien sollen in der stadt bleiben, damit die Verödung nicht einsetzt!), muss der Kaufvertrag auch das "2-jährige Rücktrittsrecht bei öffentlicher Förderung" beinhalten, sonst kann es keinerlei Förderung geben.

Nun wurde das Thema ja von der SK-Corpus weit vorher und immer wieder angesprochen und wir gingen davon aus, dass genau dies im KV steh, aber nix da!

Nun heisst es, neuer Notartermin, KV Rückabwicklung, neuen KV MIT diesem Passus unterschreiben und dann gibt´s erst Förderung. Und hört mir auf mit "nicht richtig gelesen"! Wisst Ihr wie konplex und verwirrend so ein KV ist? Da wünscht man sich schon etwas mehr Beistand von allen beteiligten Seiten! Ich bin leider kein Volljurist, was heute wohl das Allermindest ist, um was zu kaufen!

Puh! Nun ratet mal wer die Extranotarkosten übernimmt? WIR auf jeden Fall nicht ;-)

Also, schaut doch mal bei euch in den Verträgen nach, wenn ihr auch Förderung beantragt. Nur so als Empfehlung ;-)

Mit bestem Gruße

Der Haus-Meister der Zollstockhöfe und NICHT der Hausmeisterzusammengeschriebenbitte!

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Hi!
Das hört sich ja gar nicht gut an mit eurem Kaufvertrag!Aber du hast volkommen recht,was die Kaufverträge angeht!Ich habe mich auch manchmal gefragt,was ich da überhaupt alles unterschreibe!Welcher Normalsterbliche Nicht-Jurist soll das alles verstehen und generell wissen,was da überhaupt alles rein gehört!Ich bin echt froh,wenn die Wohnungen fertig sind,wir die neben der Miete laufenden Zinsen bezahlt und unsere Mietwohnng von der Backe haben!
Also,Kopf hoch und Gruss an alle und vor allem an den HAUS-MEISTER
Marek

24 August, 2007 13:36  

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