Gartentor-NeuigkeitenGeehrte Gartenbenutzer, ich habe einfach mal eine Anfrage an unsere Verwaltungsgesellschaft Wohnbau Service Bonn GmbH geschickt und habe folgende freudige Antwort erhalten:
>>Gemäß § 6 Punkt 11 Ihrer Teilungserklärung sind Zaunanlagen bei Gartenflächen grundsätzlich zulässig, wenn diese in der Ausführung als Stabgitterzaun in grüner Farbe und bis zu einer Höhe von 0,80 Meter aufgebaut werden. Nach unserer Auffassung ist ein Gartentor grundsätzlich auch ein Bestandteil einer Zaunanlage.
Sofern Sie beabsichtigen, eine Zaunanlage in der o. g. Ausführung aufzubauen, kann hier ein ebenfalls dieser Ausführung entsprechendes Gartentor (als Einzeltor, in der Regel ca. 1,00 Meter Breite) mit eingebaut werden. Eine gesonderte Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft wäre dann nicht notwendig.
Sofern Sie planen, eine Zaunanlage abweichend von den Vorgaben der Teilungserklärung zu errichten würden wir Ihnen vorschlagen, einen schriftlichen Antrag für die erste Eigentümerversammlung einzureichen. Dies kann selbstverständlich formlos, gerne auch per E-Mail oder Fax, geschehen.<<
HEUREKA!
Der Garten-Zwerg der Zollstockhöfe