Öffentliche Bezuschussung nur Familien oder auch Singelpaare?
Eine berechtigte Frage eines neuen Komentators. Willkommen Wolfgang!
Nun ja, DAS weiss ich ehrlich gesagt nicht so ganz, aber ich empfehle hier auf jeden Fall den Anruf beim Amt für Wohnungswesen Köln, vielmehr den Besuch der Internetseite. Obwohl anrufen ist schon besser, die Damen und Herren dort sind sehr nett und Auskunftsbereit.
Meines Wissens darf ein bestimmter Einkommenssatz nicht überschritten werden, ob da auch noch ein Kind vorliegen muss, weiss ich leider nicht mehr. Ansonsten ranhalten! 6 Monate nach Antragsdatum muss das Kindlein geboren werden, damit die Förderung greift. DASS weiss ich nun wiederum.
So, muss wieder
Der Haus-Meister der grandiosen Zollstockhöfe
Eine berechtigte Frage eines neuen Komentators. Willkommen Wolfgang!
Nun ja, DAS weiss ich ehrlich gesagt nicht so ganz, aber ich empfehle hier auf jeden Fall den Anruf beim Amt für Wohnungswesen Köln, vielmehr den Besuch der Internetseite. Obwohl anrufen ist schon besser, die Damen und Herren dort sind sehr nett und Auskunftsbereit.
Meines Wissens darf ein bestimmter Einkommenssatz nicht überschritten werden, ob da auch noch ein Kind vorliegen muss, weiss ich leider nicht mehr. Ansonsten ranhalten! 6 Monate nach Antragsdatum muss das Kindlein geboren werden, damit die Förderung greift. DASS weiss ich nun wiederum.
So, muss wieder
Der Haus-Meister der grandiosen Zollstockhöfe
1 Comments:
Hallo Haus-Meister, danke für den Tipp mit dem Wohnungsamt. Meine Anfrage per Email wurde folgendermaßen beantwortet:
"Auf Ihre heutige Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Förderung mit Landesdarlehn nur Familien mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Schwerbehinderten mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent gewährt wird, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt.
Auf Grund Ihrer Angaben vermute ich aber, dass Sie nicht zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören.
Nähere Informationen zum Wohnraumförderungsprogramm NRW können Sie im Internet unter www.mbv.nrw.de.
Mit freundlichen Grüßen"
Nun ja, das erspart mir immerhin ne Menge lästigen Papierkram.
Gruß Wolfgang
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