Amt für Wohnbauförderung
Also für die, die es interressiert, und da erstmal Dank an W. für die Weitergabe seiner Antwort, gibt es hier jetzt eine kurze Beschreibung der Bedinglichkeiten, wenn jemand Förderung beantragen will:
>>Die Förderung mit Landesdarlehn gilt nur für Familien mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Schwerbehinderten mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt.<<
Also so oder etwas ähnlich muss es bestellt sein, um eine Förderung zu bekommen. Genaueres gibt´s dann wieder beim Amt für Wohnungswesen.
So, muss meinen Kater bekämpfen, waren gestern abend bis nach Mitternacht einen schwofen auf der Gründungsveranstaltung der Selbsthilfegruppe Kölsch.
Tschö! Der Haus-Meister der Zollstockhöfe
>>Die Förderung mit Landesdarlehn gilt nur für Familien mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Schwerbehinderten mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt.<<
Also so oder etwas ähnlich muss es bestellt sein, um eine Förderung zu bekommen. Genaueres gibt´s dann wieder beim Amt für Wohnungswesen.
So, muss meinen Kater bekämpfen, waren gestern abend bis nach Mitternacht einen schwofen auf der Gründungsveranstaltung der Selbsthilfegruppe Kölsch.
Tschö! Der Haus-Meister der Zollstockhöfe
1 Comments:
Hast du nicht letztlich noch darüber geklagt,dass dir der Alkohlkonsum im weiterschreitenden Alter immer schwerer fällt(naja,eigentlich der Tag danach)!!!Naja,ab und zu reset(en) muss man sich,vollstes Verständnis!Das gute ist,das klingt nach ein paar gepflegten Kölsch in den Zollstockhöfen in der Zukunft!
Prost!!!
Marek
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